Sozialstation Mittlerer Breisgau
Raiffeisenstraße 1
79238 Ehrenkirchen
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Ulrike Meister

Pflegedienstleitung
Tel: 07633 / 95 33 - 10
E-Mail: ulrike.meister@sozialstation-mittlerer-breisgau.de
Erläuterungen zum Kostenrechner
Sie möchten Ihre Kosten für die häusliche Pflege berechnen, die auf Sie zukommen, wenn Sie die Dienste unserer Caritas-Sozialstation in Anspruch nehmen?
Hier eine kurze Erklärung, wie der Kostenrechner zu handhaben ist, und wie das Ergebnis zu beurteilen ist!
Die Berechnung der realen ambulanten Pflegekosten ist sehr komplex und unterliegt verschiedensten Bedingungen. So kann es von Monat zu Monat zu unterschiedlichen Kosten kommen. Nicht jeder Monat hat gleich viele Tage, es gibt eine verschiedene Anzahl an Wochenenden oder Feiertagen, die das Ergebnis beeinflussen.
Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass der Kostenrechner nur einen ungefähre Kostenschätzung darstellt und kein offizielles und verbindliches Angebot ist.
Gehen Sie am Besten so voran:
- Bitte wählen Sie eine Pflegestufe (benutzen Sie hierzu die Plus/Minus-Taste (+ -)
- Dann wählen Sie für jeden Tag der Woche die Leistungen der ambulanten Pflege aus, die Sie benötigen. Benutzen Sie dazu die Plus- und Minus-Buttons. Jede Leistung kann höchstens 4 Mal am Tag gewählt werden (morgens, mittags, abends, nachts). Am Ende der Tabelle finden Sie die berechneten Werte für einen Monat. Bitte bedenken Sie, dass das Ergebnis lediglich ein ungefährer Wert ist, der Ihnen eine erste Kosteneinschätzung ermöglicht.
Wie ist der Begriff "Sachleistungen" zu verstehen?
Sachleistungen meinen den Einsatz von Fachpflegekräften, der von der Caritas-Pflegestation direkt mit der Pflegekasse abgerechnet wird. Der Pflegebedürftige erhält also kein bares Geld, sondern den Gegenwert in Form der Pflege.
- Pflegestufe 1 (erheblich Pflegebedürftige): Sachleistungen bis zu 440 Euro monatlich.
- Pflegestufe 2 (Schwerpflegebedürftige): Sachleistungen bis zu 1.040 Euro monatlich.
- Pflegestufe 3 (Schwerstpflegebedürftige): Sachleistungen bis zu 1.510 Euro monatlich.
- Bei besonderen Härtefällen bis zu 1.918 Euro monatlich.
Wird die Sachleistung nicht voll ausgeschöpft, gibt es ein anteiliges Pflegegeld für die zusätzliche privat sichergestellte Betreuung.
Hier ein Beispiel:
Sie erhalten die Pflegestufe I. Sie haben mit der Caritas-Pflegestation einen Pflegevertrag abgeschlossen und erhalten Pflegesachleistungen
durch Pflegekräfte in Höhe von 220 Euro, das entspricht 50 Prozent der gesamten Sachleistung. Da Sie nur 50 Prozent der Leistung
aufgebraucht haben, erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse noch 50 Prozent aus dem Pflegegeld der Pflegestufe I (siehe Pflegegeld),
nämlich 112,50 Euro.
Wie ist der Begriff "Pflegegeld" zu verstehen?
Lässt sich der Pflegebedürftige durch private Pflegepersonen - also durch die Familie, Nachbarn oder Freunde betreuen, unterstützt die Pflegekasse diese Hilfe durch ein monatliches Pflegegeld. So erhalten Helfer für ihren Einsatz und ihre Bemühungen eine entsprechende finanzielle Anerkennung. Eine Härtefallregelung gibt es beim Pflegegeld nicht.
Die Höhe des Pflegegeldes staffelt sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit:
- Pflegestufe 1 (erheblich Pflegebedürftige): Pflegegeld bis zu 225 Euro monatlich.
- Pflegestufe 2 (Schwerpflegebedürftige): Pflegegeld bis zu 430 Euro monatlich.
- Pflegestufe 3 (Schwerstpflegebedürftige): Pflegegeld bis zu 685 Euro monatlich.
Wenn Sie nicht sicher sind, alles richtig verstanden zu haben, oder weitere Fragen zur ambulanten Pflege haben, scheuen Sie sich nicht,bei uns nachzufragen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort kennen sich in diesen schwierigen Regelungen bestens aus.