Hauswirtschaftliche Leistungen

Individualität steigert die Lebensqualität. Damit Sie sich rundum wohl und gut versorgt fühlen, bieten wir Ihnen den gesamten Katalog der Pflegeversicherung, auch im Rahmen der Hauswirtschaftlichen Versorgung, an. Hier ein Ausschnitt aus dem Katalog der Pflegeversicherung, der nach Modulen aufgeteilt ist.

  • Modul 8: Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Modul 9: Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Modul 11: Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
  • Modul 12: Zubereiten einer einfachen Mahlzeit
  • Modul 13 Essen auf Rädern, Stationärer Mittagstisch (Vermittlung)
  • Modul 14: Zubereitung einer (in der Regel warmen) Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
  • Modul 15: Einkauf/Besorgungen
  • Modul 16: Waschen/Bügeln/Reinigen
  • Modul 17: Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes
  • Modul 18: Beheizen
  • Modul 19: Erstbesuch
  • Modul 20: Folgebesuch
  • Modul 21: Pflegerische Betreuungsmaßnahme
  • Modul 22: Organisation des Alltags und der Haushaltsführung

Zusammengefasst heißt das:

  • Wir helfen Ihnen sich an den Tisch zu setzten um zu essen
  • Im Bedarfsfall schneiden wir Ihnen das Essen mundgerecht zu
  • Wir sorgen für eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr und stellen Ihnen Warm-/Kaltgetränke bereit
  • Gerne begleiten wir Sie beim Einkaufen, damit Sie auch zu Hause haben, was Ihnen wirklich schmeckt. Auch bei anderen Besorgungen unterstützen wir Sie
  • Können Sie nicht mit zum Einkaufen gehen, erstellen wir gemeinsam mit Ihnen einen Speiseplan und kaufen dann dementsprechend für Sie ein
  • Wir erwärmen vorgekochtes Essen oder kochen individuell für Sie
  • Tisch decken und abspülen ist selbstverständlich
  • Auch „Essen auf Rädern“ können wir Ihnen vermitteln
  • Fällt es Ihnen schwer, Ihren Haushalt zu bewältigen und können Sie sich nicht mehr um Ihre Wäschen und die Reinigung Ihrer Wohnung kümmern, übernehmen wir auch diese Tätigkeiten für Sie

Unsere Abrechnung der oben genannten Leistungen richtet sich immer nach den aktuell vorgegebenen Preisen der Pflegeversicherung.

Seit dem 01.01.2015 stehen allen pflegebedürftigen Menschen mit einem Pflegegrad (auch Pflegegrad 0) Betreuungs-und Entlastungsleistungen nach SGB XI § 45 zu. Darunter fallen alle haushaltsnahen Dienstleistungen und kleinere Alltagshilfen wie z. B. vorlesen, spazieren gehen, etc. Sprechen Sie uns an, wir machen Ihnen ein individuelles Angebot und rechnen die erbrachten Leistungen direkt mit Ihnen ab. Sie reichen die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein und diese erstattet Ihnen dann den Betrag.